Auf einen Blick

Trans- und postmortale Vollmachten sind ein probates Mittel, um eine gewissermaßen nahtlose Zuständigkeit im Zusammenhang mit Handlungen für den Nachlass zu gewährleisten. Darüber hinaus können solche Vollmachten ergänzend zu einer Testamentsvollstreckung erteilt werden, um dem Testamentsvollstrecker Kompetenzen zu eröffnen, die ihm an sich nicht zustehen. Ihre Schwäche besteht darin, dass sie von den Erben widerrufen werden können, und damit nicht wie die Testamentsvollstreckung eine Herrschaft der Toten über die Lebenden eröffnen. Das Problem der Widerrufbarkeit kann allerdings in einem gewissen Maß dadurch gelöst werden, dass der Erblasser einen Widerruf der Vollmacht durch die Erben testamentarisch pönalisiert. Trans- oder postmortale Vollmachten sind vor allem dazu geeignet, für eine Übergangsperiode die Handlungsfähigkeit des Nachlasses zu sichern. Als Dauerinstitution sind sie problematisch.

Autor: Von Dr. Rüdiger Werner , Rechtsanwalt in Gerlingen

ZErb 6/2019, S. 137 - 142

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