Es wird grundsätzlich empfohlen, den Verkauf der Immobilie auch in die Satzung zu schreiben. Grundsätzlich führt der Verkauf nicht automatisch zur Auflösung der Immobilie. Letztere bedarf des oben geschilderten Verfahrens. Der Geschäftsführer der SCI (hier: gérant-associé) muss eine außerordentliche Generalversammlung oder Jahresversammlung zwecks Beschlusses des Verkaufs der Immobilie(n) einberufen. Der Beschluss muss einstimmig sein. Darüber ist ein Protokoll zu fertigen ("procès-verbal de la vente du bien immobilier"). Es folgen die Unterschriften aller Gesellschafter.

Falls die Immobilie vermietet ist, bedarf es einer Anzeige an den/die Mieter, dass sie die Immobilie verlassen müssen ("congé pour vente au locataire de l’immeuble en vente").

Der Verkauf ist notariell zu beurkunden. Die SCI erhält einen Scheck vom Notar. Die Kosten fallen der SCI an. Der Gewinn wird gemäß der Anteile aufgeteilt.

Die SCI hat darauf Steuern zu zahlen. Wenn die Versammlung beschlossen hat, Dividenden zu zahlen, unterfallen diese der Einkommensteuer der Gesellschafter.

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