(...)

Der am 26.9.2007 verstorbene Erblasser war in zweiter Ehe nach dem Tod seiner ersten Ehefrau – diese verstarb am 17.1.1997 – seit dem 12.8.2006 mit der Antragstellerin verheiratet. Aus der ersten Ehe des Erblassers war ein Sohn hervorgegangen, der bereits im Jahre 1981 verstorben war. Dieser hinterließ zwei Kinder, die Beteiligten zu 2 und 3.

Gemeinsam mit seiner 1997 vorverstorbenen ersten Ehefrau hat der Erblasser ein gemeinschaftliches Testament vom 6.5.1995 hinterlassen. In diesem Testament setzten sich die Eheleute gegenseitig zu ihren alleinigen Erben ein und bestimmten die Beteiligte zu 2 als Alleinerbin des gesamten Vermögens des zuletzt Versterbenden. Im Falle deren Vorversterbens sollten Schlusserben des Letztversterbenden deren Töchter sein. (...)

Die Antragstellerin hat weitere Schriftstücke, überschrieben mit "Testament" und unterschrieben vom Erblasser, unter dem Datum des 21.8.2007 vorgelegt bzw. eingereicht. Es handelt sich dabei um mehrere Schriftstücke, die inhaltsgleich sind, und zum Teil mit Datum unterzeichnet sind, ein einigen Fällen jedoch auch ohne Datum. Teilweise befinden sich bis zu sechs gleich lautende Verfügungen auf einem Blatt. (...)

Des Weiteren existiert ein handschriftliches Testament vom 9.5.2001, in dem der Erblasser den Beteiligten zu 3 zum Alleinerben einsetzt. (...)

Mit Schriftsatz vom 10.12.2007 (...) hat die Antragstellerin die Anfechtung des Testaments vom 6.5.1995 gemäß § 2079 BGB erklärt. (...)

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