Zitat

"Z.T. wird die Freistellung von erheblichen Vermögenswerten und selbstgenutztem Wohneigentum in der Karenzzeit grundsätzlich abgelehnt. Zu bedenken sei, dass weite Teile der erwerbstätigen Bevölkerung, die ihren Lebensunterhalt unabhängig von staatlichen Leistungen bestreiten, kein oder nur sehr geringes Vermögen haben, mit ihren Steuern zur Finanzierung der vorliegenden Leistungen beitragen, bei der erhebliches Vermögen geschützt wird. Dies lasse sich nicht vermitteln."[12]

[12] Stellungnahme des deutschen Vereins (DV 14/22) zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes vom 14.9.2022 (Bürgergeldgesetz), S. 7.

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