Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist grundsätzlich Fachärzten für Psychiatrie die Beurteilung der Testierfähigkeit des Erblassers vorbehalten (ständige Rechtsprechung, im Anschluss an BayObLG FamRZ 1985, 742). Die Auswahl eines ungeeigneten Sachverständigen stellt regelmäßig einen wesentlichen Verfahrensfehler dar.

OLG München, Beschl. v. 14.1.2020 – 31 Wx 466/19

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge