Steuerrecht ist Eingriffsrecht, seine Durchsetzung setzt in der Regel hoheitliche Steuerbescheide voraus. Aus der strikten Gesetzbindung der Finanzverwaltung folgt, dass Steueransprüche nicht zur Disposition der am Steuerschuldverhältnis Beteiligten stehen. Aber trotz der weitreichenden Befugnisse des Staates kann ein Steuersystem ohne Kooperation der Beteiligten nicht funktionieren. Dies fängt bei den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen an, geht über verbindliche Auskünfte der Behörde bis zu kooperativem Verhalten bei der Sachverhaltsaufklärung, insbesondere der Prüfung der zurückliegenden Veranlagungszeiträume im Wege der Außenprüfung. Das 37. Berliner Steuergespräch – moderiert von Herrn Prof. Dr. Dieter Birk[3] – bot ein Forum zum Austausch zwischen Steuerwissenschaft, Steuerpraxis und -politik, an dem neben den drei Referenten Herrn Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen[4], Herrn Prof. Dr. Gerard Meussen[5] sowie Herrn Robert Risse[6] auch Frau Cora-Jeanette Hermenau[7] sowie Herr Dr. Wolfgang Spindler[8] mitwirkten.
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