Nach Vorwegabzug des Vermächtnisses bleibt ein Nachlass von 15.000,00 EUR. S1 erhält 7.500,00 EUR, S2 insgesamt 32.500,00 EUR (25.000,00 EUR + 7.500,00 EUR). Im Unterschied zum Ausgangsfall bekommt S1 damit weniger, als ihm an ordentlichem Pflichtteil zugestanden hätte (10.000,00 EUR), s. o. 1.2.1.

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