Der Pflichtteilsanspruch von S1 beläuft sich auf 1/4 (§§ 1924 Abs. 1, Abs. 4, 2303 BGB).
Nach erklärter Ausschlagung kann S1 seinen vollen (ordentlichen) Pflichtteil verlangen,[3] also 15.000,00 EUR (60.000,00 EUR : 4), ohne das Vermächtnis bedienen zu müssen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen