Der vorliegende Beitrag untersucht, ob bei einer Kapitalgesellschaft als Stifterin das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG eingreift. So kann eine Kapitalgesellschafterin als Stifterin eine rechtsfähige privatnützige Stiftung errichten und durch Stiftungsgeschäft verpflichtet sein, das gewidmete Vermögen aus ihrem Vermögen unwiderruflich auf die Stiftung zu übertragen (§ 81 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Durch diesen Abgang von Geld- und/oder Sachvermögen kann bei der Kapitalgesellschaft ein Aufwand bzw. eine Vermögensminderung entstehen (aufwandswirksame Ausbuchung der Vermögensgegenstände). Entsprechendes gilt für Zustiftungen durch eine Stifter-Kapitalgesellschaft. Es stellt sich die wichtige Frage, ob Aufwendungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft als Stifterin aus der Übertragung des gewidmeten Stiftungsvermögens auf die Stiftung unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG fallen oder als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge