Auf einen Blick

Die Frage der richtigen Rechtsform kann nur mit Blick auf die individuellen Umstände des Einzelfalls und die konkreten Gestaltungsziele beantwortet werden. Hierbei sind sowohl die mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen steuerlichen Aspekte als auch die zivilrechtlichen Aspekte, insbesondere mit Blick auf die Haftungs- und Publizitätsfragen, gegeneinander abzuwägen.
Wesentlichen Einfluss auf die Rechtsformwahl hat auch die Frage, welche steuerlichen Auswirkungen die Übertragung des Vermögens auf den Familienpool auslöst. Sollen Bestandsimmobilien auf den Familienpool übertragen werden, wird die unmittelbare Errichtung des Familienpools in der Rechtsform einer GmbH regelmäßig bereits aus grunderwerbsteuerlichen Gründen ausscheiden.
Die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eines Familienpools richten sich grundsätzlich nach den normalen gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen; es gibt kein Sonderrecht für vermögensverwaltende Gesellschaften.
Üblich sind Kündigungs- und Abfindungsbeschränkungen sowie disquotale Stimmrechtsregelungen. Zudem enthalten Gesellschaftsverträge für einen Familienpool oft die Verpflichtung zum Abschluss von Ehe- u. Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie qualifizierten Nachfolgeklauseln.

Autor: von Dr. Ansgar Beckervordersandfort, RA u. Notar, FA für Erbrecht sowie FA für Handels- u. Gesellschaftsrecht, Beckervordersandfort & Partner, Münster und Prof. Dr. Jens Escher, RA u. StB, FA für Steuerrecht, Partner bei Taylor Wessing, Düsseldorf

ZErb 2/2021, S. 49 - 60

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge