Es besteht kein Anspruch der Angehörigen, auch nicht auf Grundlage einer Vorsorgevollmacht, Einsicht in die Behandlungsunterlagen des Verstorbenen zu nehmen, wenn dies gegen dessen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen geschieht.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.8.2019 – 7 U 238/18

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge