Band 2 des 4-bändigen Kommentars zum VVG ist Anfang 2024 in 3. Auflage erschienen, rund 7 Jahre nach der 2. Auflage. Der Band befasst sich, wie in der Vorauflage, mit der Kommentierung der §§ 100 bis 216 VVG, also dem 2. und 3. Teil des VVG, den einzelnen Versicherungszweigen und den Schlussvorschriften. Das Werk ist um rund 100 Seiten im Vergleich zur Vorauflage angewachsen und besitzt eine hochwertige Ausstattung mit Schutzumschlag und Lesebändchen. Die Kommentierungen zu Musterbedingungen sind im Konzept dieses Kommentars nicht separat, sondern in Ausschnitten an einzelne Gesetzesregelungen angeknüpft zu finden, z.B. zur Berufsunfähigkeit bei § 172 VVG. Das ist für den nicht mit dem Versicherungsrecht vertrauten Leser etwas kniffelig bei der Recherche. Greift man online auf das Werk zu, ist diese systematische Eigenheit durch die Suchfunktionen nur wenig problematisch.

Im Kommentar findet sich zu einzelnen Paragrafen im Anschluss an den Gesetzestext und die Übersicht (Gliederung) ein Stichwort- und Fundstellenverzeichnis. Diese sind zu einzelnen Regelungen sehr ausführlich und führen rasch zu hilfreichen Fundstellen in Rechtsprechung und Literatur. Es gibt dieses Verzeichnis aber nicht zu jedem Paragrafen.

Unklar ist der Bearbeitungsstand des Werks. Das Vorwort stammt aus August 2023. In der Berufsunfähigkeitsversicherung werden als neueste Musterbedingungen die Berufsunfähigkeit von November 2019 genannt, aktuell sind die Berufsunfähigkeit aus November 2022, bei der Unfallversicherung werden sogar die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen 2014 genannt, nicht die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen 2020. Ein so großes Werk kann nicht tagesaktuell erscheinen, aber die im November 2020 veröffentlichten AUB dürfte man durchaus in der 3. Auflage 2024 erwarten. Insgesamt ist die zeitliche Komponente beim Erscheinungsdatum der einzelnen Bände im Hinblick auf die Gesamtabnahmeverpflichtung verbesserungsfähig. Band 1 erschien bereits 2022, die Erscheinungstermine für die weiteren Bände verschoben sich mehrfach. Band 3 ist aktuell für August 2024 angekündigt, Band 4 für November 2024.

Solche formalen Fragen haben glücklicherweise auf den Inhalt keinen weitergehenden Einfluss. Band 2 des Münchener Kommentars zum VVG bietet eine besonders wichtige und herausragende Kommentierung. Die Versicherungssparten des 2. Teils des VVG werden eingehend, prägnant, aber auch in einer vertretbaren Kürze beschrieben, ohne die erforderliche Tiefe in Darstellung und Argumentation vermissen zu lassen. Weder die VVG-Reform noch die Corona-Pandemie nehmen in der Darstellung unnötig viel Raum ein. Soweit diese Themen angesprochen werden, ist an (fast) allen Stellen nur das Notwendige gesagt.

Die beschriebenen Versicherungssparten werden in ihrer kompletten Bandbreite aufgegriffen. Es wird wohl jede praxisrelevante, spartenspezifische Problematik aufgegriffen. Der Inhalt lässt keine Wünsche offen.

Fazit: Die Kommentierung ist, wie bereits in der Vorauflage, auf höchstem Niveau und darf zu Recht als eine der tragenden Säulen in der versicherungsrechtlichen Literatur beschrieben werden. Richter, Anwälte und Versicherer benötigen unbedingt einen Zugriff auf dieses Werk.

RA André Naumann, Bornheim

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