Im April sind beim Gericht der europäischen Union (EuG, früher bekannt als „Gericht erster Instanz”) zahlreiche neue Verfahrensvorschriften in Kraft getreten. Darauf hat das Luxemburger Gericht kürzlich in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die Neuerungen betreffen etwa die mündliche Verhandlung, den Einsatz von Videokonferenzen oder die elektronische Signatur. Wie das Gericht mitteilte, sollen die Änderungen zudem die Bemühungen um die Förderung einer modernen und effizienten Justiz fortsetzen.

Zu diesem Zweck wurden Verfahrensvorschriften präzisiert, ergänzt und gestrafft. So sind u.a. die Fälle begrenzt worden, in denen Mängel bei Schriftsätzen behoben werden können. Neu ist auch, dass das Gericht in seinen Verfahrensbestimmungen nun die Möglichkeit des Einsatzes von Videokonferenzen für mündliche Verhandlungen vorsieht und sich insoweit mit einem rechtlichen und technischen Rahmen ausgestattet hat. Dieses Hilfsmittel habe sich als wesentlich erwiesen, um während der Zeit der Gesundheitskrise die Kontinuität der Rechtspflege zu gewährleisten, hieß es zur Begründung.

In dem Wunsch, eine moderne und effiziente Justiz zu fördern, hatte das Gericht bereits im März 2022 damit begonnen, seine Urteile und Beschlüsse elektronisch zu unterzeichnen. In den praktischen Durchführungsbestimmungen zur Verfahrensordnung des Gerichts werden jetzt die Modalitäten für die qualifizierte elektronische Signatur seiner Entscheidungen und die Regeln für die dauerhafte und sichere Aufbewahrung der elektronischen Originalfassungen dieser Dokumente im Einzelnen festgelegt.

Neu ist auch die Festschreibung sog. Pilotrechtssachen. Dieser Begriff wurde jetzt in Art. 71a der Verfahrensordnung verankert. Der Artikel konkretisiert die Fälle, in denen von anhängigen Rechtssachen, die die gleiche Rechtsfrage aufwerfen, eine Rechtssache als vorrangig zu behandeln ausgemacht und die übrigen Rechtssachen ausgesetzt werden. Für die Parteien werden damit neue Garantien verbunden: Die Pilotrechtssache wird vorrangig behandelt und die Parteien in den ausgesetzten Rechtssachen werden nach der Fortsetzung ihrer Rechtssachen angehört.

Schließlich hat das Gericht eine Reihe nützlicher Dokumente für die Vertreter der Parteien aktualisiert, zudem wurden weitere Hinweise erstellt, um die Vertreter der Parteien bei der Vorbereitung ihrer Klagen zu unterstützen (z.B. Muster für Klageschriften und praktische Anleitungen für die Teilnahme an einer Videokonferenz). Die neuen Verfahrensvorschriften und Hinweise sind auf der Website des Gerichts unter der Rubrik „Gericht > Verfahren” abrufbar ( https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7040/de/ ).

[Quelle: EuG]

 

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