(OLG Frankfurt/M., Urt. v. 29.1.2020 – 17 U 586/19) • Die Pflicht zur objektgerechten Beratung kann auch im Hinblick auf den Erwerb einer Beteiligung an einem als unechten Blind-Pool ausgestalteten Game-Portfolio durch die Übergabe eines aussagekräftigen Emissionsprospekts erfüllt werden.
ZAP EN-Nr. 216/2020
ZAP F. 1, S. 444–444
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