Fachanwältinnen und Fachanwälten fehlt infolge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen die Möglichkeit, ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO durch Teilnahme an Präsenzveranstaltungen zu erfüllen. Sowohl die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben deshalb darauf hingewiesen, dass sie ihre Online-Fortbildungsmöglichkeiten massiv ausgebaut haben.

Viele der vorgesehenen Präsenzveranstaltungen finden nun als Online Seminar statt. Diese umfassen die gleiche Zeitstundenzahl wie die ursprünglich geplanten Präsenzveranstaltungen. Die Veranstaltungen werden in den Fachgebieten der FAO wie eine Präsenzveranstaltung anerkannt (§ 15 Abs. 2 FAO) und können somit für die gesamten 15 Zeitstunden genutzt werden. Die BRAK verweist für weitere Informationen auf ihre Webseite bzw. das Angebot des Deutschen Anwaltsinstituts e.V. (DAI; s. unter www.anwaltsinstitut.de ). Der Deutsche Anwaltverein verweist insb. auf die Angebote der Deutschen Anwaltakademie ( https://www.anwaltakademie.de/lfc/online-akademie/online-seminare ).

In diesem Zusammenhang teilte der DAV mit, dass auch der traditionsreiche Deutsche Anwaltstag, der von vielen Kollegen ebenfalls zur Fortbildung genutzt wird, in diesem Jahr nicht wie ursprünglich geplant in Wiesbaden stattfinden kann, sondern ausnahmsweise "virtuell" ausgerichtet wird. Der DAV-Vorstand reagiert damit auf die Corona-Krise. Der "Virtuelle Anwaltstag", der vom 14. bis 19.6.2020 stattfindet, soll allerdings einmalig bleiben.

Als Motto dieses besonderen Anwaltstags haben die Veranstalter "Die Kanzlei als Unternehmen" gewählt. Damit wird der Fokus auf die originäre Berufspraxis und v.a. auf die unternehmerische Seite der anwaltlichen Tätigkeit gelegt. Gerade in der Corona-Krise habe sich, so die Begründung, gezeigt, wie die Digitalisierung den Kanzleialltag prägen, erleichtern und letztlich sicherstellen könne. Im Zentrum des "Virtuellen Anwaltstags" stehe ein breites Fortbildungsangebot – dieses Mal jedoch in Form von "Webinaren", also online angebotenen Live-Seminaren. Die Teilnehmer sollen dort ihre Zeitstunden gem. § 15 FAO sammeln können. Der Veranstalter verweist darauf, dass diese Webinare des DAV von den Rechtsanwaltskammern wie Präsenzveranstaltungen akzeptiert werden.

[Quellen: BRAK/DAV]

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