Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Rechtsanwalt nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung kann mehr belasten, als es vermögensrechtliche Fragen tun. Selbst nahestehende Personen wissen oft nicht, wie der Verstorbene bestattet werden wollte.

 

Hinweis:

Es ist darauf zu achten, dass sich Anordnungen nicht widersprechen. Insbesondere kann eine Vorsorgevollmacht zur Regelung einer Bestattung genutzt werden. Wird in einer Bestattungsverfügung aber einer anderen Person diese Aufgabe übertragen, müssen die Anordnungen aufeinander abgestimmt werden. Die Regelung kann auch in einem Vertrag mit einem Bestatter enthalten sein.

Ungünstig ist eine Regelung nur in einer letztwilligen Verfügung, da eine solche grundsätzlich erst deutlich nach der Beisetzung eröffnet und wahrgenommen wird. Sinnvoll können Regelungen zur Kostentragung, insbesondere bei besonderen Bestattungswünschen und zur Grabpflege, in einem Testament sein. Eine Bestattungsverfügung hat den Vorteil, dass sie meist schneller – und damit rechtzeitig – gefunden wird als eine letztwillige Verfügung.

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