Das Bundesverkehrsministerium will offenbar das sog. Carsharing, also das Teilen von Kraftfahrzeugen durch mehrere Nutzer, mit Vorzugsregelungen beim Parken fördern. Dies berichteten kürzlich mehrere Tageszeitungen unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf, der sich zurzeit in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien befinden soll.

Danach wird den Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge auszuweisen. Hierfür soll bereits ein neues, spezielles Verkehrsschild entworfen worden sein, das bundesweit einheitlich jene Parkflächen kennzeichnen soll, die exklusiv von den Carsharing-Fahrzeugen genutzt werden dürfen. Zudem sollen die Verwaltungen ermächtigt werden, Carsharing-Fahrzeuge von Parkgebühren zu befreien.

Laut den Pressemeldungen sind in Deutschland derzeit mehr als 15.000 Carsharing-Fahrzeuge registriert, vorwiegend in größeren Städten. Bereits mehr als eine Million Kunden nutzten diese Angebote. Das Verkehrsministerium wolle diese neue Form der Mobilität nun auch mit einem Gesetz unterstützen.

[Red.]

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