Das Bundeskabinett hat Anfang April eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Mit den Änderungen im GWG soll erreicht werden, dass Störungen des Wettbewerbs i.S.d. Verbraucherinnen und Verbraucher besser abgestellt werden können. Die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts werden dort geschärft, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht; dies ist etwa dann der Fall, wenn es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu beobachten sind.

Künftig kann das Bundeskartellamt Maßnahmen ergreifen und gegensteuern, wenn es bei seinen Sektoruntersuchungen erhebliche und fortwährende Wettbewerbsstörungen festgestellt hat. Das gilt auch, wenn keine Kartellrechtsverstöße vorliegen. Die Aufsichtsbehörde kann etwa die organisatorische Trennung von Unternehmensbereichen anordnen und als Ultima Ratio auch eine eigentumsrechtliche Entflechtung. Bei den Sektoruntersuchungen handelt es sich um Marktstudien, mit deren Hilfe die Strukturen und Wettbewerbsbedingungen in bestimmten Wirtschaftszweigen untersucht und analysiert werden. Diese Studien richten sich nicht gegen einzelne Unternehmen und gehen keinem konkreten Verdacht auf einen Kartellverstoß nach. Vielmehr geht es darum, umfassende Kenntnisse über die untersuchten Märkte zu gewinnen. Diese Kenntnisse sind eine wichtige Datengrundlage für weitere Verfahren des Bundeskartellamts. Derzeit enden diese Untersuchungen i.d.R. lediglich mit einem Abschlussbericht.

Auch die bislang hohen Nachweisanforderungen zur Abschöpfung rechtswidrig erzielter Vorteile werden gesenkt. Das Kartellamt soll kartellrechtswidrig erlangte Gewinne leichter wieder entziehen können, damit Unternehmen wirtschaftlich nicht davon profitieren, wenn sie gegen Kartellrecht verstoßen. Das Bundeskartellamt kann zwar bereits heute einen wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, wenn dieser durch einen Kartellverstoß entstanden ist; aufgrund der hohen Nachweisanforderungen wurde davon jedoch bisher in der Praxis kaum Gebrauch gemacht.

Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesjustizminister Buschmann erklärten zu den geplanten Änderungen, dass angesichts der aktuellen Krisen die Stärken des Wettbewerbs in unserer Wirtschaft konsequenter genutzt werden müssten. Wettbewerb sei das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen. Aber schon die Erfinder der Sozialen Marktwirtschaft hätten gewusst: Es brauche hierfür eine Wettbewerbsbehörde „mit Biss”.

[Quelle: Bundesregierung]

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