Bereits im vergangenen Jahr hatte ein "Brandbrief" der Staatsanwaltschaft Halle an die Justizministerin von Sachsen-Anhalt für Aufmerksamkeit gesorgt. Darin hatten sich die Staatsanwälte über den Personalmangel an ihrer Behörde beklagt und darauf hingewiesen, dass viele Mitarbeiter am Rande ihrer Kapazitäts- und Belastungsgrenzen seien.

Nun schlägt auch der Deutsche Richterbund Alarm. Die Ermittlungsbehörden "pfeifen aus dem letzten Loch", äußerte sein Bundesgeschäftsführer, Sven Rebehn, Ende März in einem Zeitungsinterview. Die Lage habe sich in den letzten drei bis vier Jahren erheblich zugespitzt. Erschwerend käme in einigen Bundesländern hinzu, dass viele Staatsanwälte zwar in der Statistik mitgezählt würden, faktisch jedoch an andere Stellen abgeordnet seien, etwa ins jeweilige Justizministerium. Auch dadurch steige die Arbeitsbelastung, so der Richterbund, der auch die Interessen von Staatsanwälten vertritt.

Wie berichtet wird, hat die Überlastung bei vielen Staatsanwaltschaften offenbar dazu geführt, dass immer mehr Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, etwa bei Delikten wie Diebstahl oder Betrug. So sei die Zahl der mit oder ohne Auflagen eingestellten Verfahren von 2005 bis 2015 um fast ein Viertel gestiegen, bei etwa gleich bleibender Verfahrenszahl. So wurden 2005 rund 1,3 Mio. von 5 Mio. Ermittlungsverfahren eingestellt, 2015 waren es bereits rund 1,6 Mio. eingestellte Verfahren.

Auch die Bundesanwaltschaft hatte zu Jahresbeginn über Personalmangel geklagt. Daraufhin war im Bundestag die Forderung an Bundesjustizminister Maas laut geworden, das Thema zeitnah auf die Tagesordnung zu setzen, etwa im Rahmen der gemeinsamen Justizministerkonferenz mit den Landesjustizministern. Unionsfraktionschef Volker Kauder warnte Ende Februar, die Staatsanwaltschaften und Gerichte könnten wegen fehlenden Personals viele Rechtsbrecher nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, immer mehr Verfahren müssten eingestellt werden.

[Red.]

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