Das Gesetz sieht in § 1671 BGB folgende Möglichkeiten der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil vor:

 
Anderer Elternteil ist einverstanden Anderer Elternteil ist nicht einverstanden
Kind unter 14 Jahre alt Kind über 14 Jahre alt Doppelte Kindeswohlprüfung
Keine weiteren Voraussetzungen erforderlich Kind einverstanden Kind nicht einverstanden

1. Stufe:

Dient die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl?
  Keine weiteren Voraussetzungen erforderlich Gerichtliche Sachprüfung erforderlich

Wenn ja, weiter mit

2. Stufe:

Welcher Elternteil ist besser geeignet zur Übernahme der alleinigen elterlichen Sorge?

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