Das Gesetz sieht in § 1671 BGB folgende Möglichkeiten der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil vor:
Anderer Elternteil ist einverstanden | Anderer Elternteil ist nicht einverstanden | ||
Kind unter 14 Jahre alt | Kind über 14 Jahre alt | Doppelte Kindeswohlprüfung | |
Keine weiteren Voraussetzungen erforderlich | Kind einverstanden | Kind nicht einverstanden | 1. Stufe: Dient die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl? |
Keine weiteren Voraussetzungen erforderlich | Gerichtliche Sachprüfung erforderlich | Wenn ja, weiter mit 2. Stufe: Welcher Elternteil ist besser geeignet zur Übernahme der alleinigen elterlichen Sorge? |
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