Aus Buchstabe c) des Anhangs I zum Verordnungsentwurf ergibt sich, dass unter den KI-Begriff der Verordnung auch „statistische Ansätze und Bayessche Schätz-, Such- und Optimierungsmethoden” fallen sollen.

 

Hinweis:

Es ist nicht eindeutig, wo die Grenze zwischen statistischen Ansätzen und Verfahren des maschinellen Lernens ist. Der Versuch der Grenzziehung hat das Ziel, zwischen den Forschungsgebieten der Künstlichen Intelligenz und der Statistik zu unterscheiden. Der Verordnungsentwurf hat sich auch an dieser Stelle für einen weiten Anwendungsbereich entschieden.

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