Die aktuellen Bemühungen um eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 5/2019, S. 224) scheinen voranzukommen: Die Angelegenheit hat im März auch den Deutschen Bundestag erreicht. Eine entsprechende Gesetzesinitiative mit dem Titel "Rechtsanwaltsgebühren zukunftssicher gestalten" wurde ins Parlament eingebracht und dort bereits Mitte März im vereinfachten Verfahren an den Rechtsausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen.

Aus den Kreisen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verlautete zudem, dass die Bundesjustizministerin den Bundesländern eine Frist zur Rückäußerung über den ihnen bereits im September letzten Jahres aus Berlin übersandten Gemeinsamen Forderungskatalog von Bundesrechtsanwaltskammer und DAV (s. dazu ZAP Anwaltsmagazin 10/2018, S. 473) gesetzt hat: Das BMJV erwartet die Stellungnahme aus den Ländern bis Mitte April 2019. Bisher haben sich offenbar nur wenige Bundesländer dazu rückgeäußert. Immerhin, so das Fazit der Anwaltsvertreter, gehe es jetzt voran.

[Quelle: DAV]

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