In dem vor dem BVerfG anhängigen NPD-Verbotsverfahren hat das Gericht den antragstellenden Bundesrat aufgefordert, weitere Beweise für die Abschaltung von V-Leuten vorzulegen. Das geht aus einem am 23. März veröffentlichten Hinweisbeschluss des Gerichts hervor (Beschl. v. 19.3.2015 – 2 BvB 1/13).

Darin verlangen die Karlsruher Richter Nachbesserung zu mehreren Punkten. So soll die Länderkammer darstellen und belegen, wie die verdeckten Informanten des Verfassungsschutzes (V-Leute) in den Führungsgremien der rechtsextremen Partei "abgeschaltet" wurden, bevor die Materialsammlung für das Verbotsverfahren begann. Weiterhin solle der Vollzug des Verzichts auf eine Nachsorge bei "abgeschalteten Quellen" im Bund und in den einzelnen Ländern dargestellt und in geeigneter Weise belegt werden. Zugleich soll die Länderkammer auch belegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. Für diese Nachbesserung haben die Richter dem Bundesrat eine Frist bis zum 15. Mai gesetzt.

Am 25. März wurde zudem bekannt, dass der Berichterstatter des Verfahrens, Peter Müller, die Länder angeschrieben hat, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihren Sachvortrag zu weiteren Punkten zu ergänzen. Die betrifft zum einen den Vorwurf der Länder, die NPD erzeuge in Deutschland eine "Atmosphäre der Angst", wodurch demokratisches Handeln eingeschränkt werde, und zum anderen den Vorwurf, die Partei habe aggressiv gegen die Aufnahme von Asylbewerbern protestiert.

Prozessbeobachter sehen in diesen Hinweisen Belege dafür, dass der Zweite Senat unter dem Vorsitz von Präsident Andreas Voßkuhle das Verfahren noch in diesem Jahr entscheidend vorantreiben will. Erwartet wird eine mündliche Verhandlung im Herbst, vorausgesetzt, die Länder können ihren Antrag jetzt entscheidend nachbessern. Hintergrund dürfte auch sein, dass die Amtszeit des Richters Landau im Frühjahr 2016 endet.

[Quelle: BVerfG]

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