Anhand der nachfolgenden Stichpunkte können prinzipiell zulässige Domainnamen ermittelt werden, soweit keine anderweitigen Rechte betroffen sind:

  • der eigene Familienname,
  • das eigene Pseudonym bzw. der eigene Künstlername,
  • der eigene Kanzleiname,
  • Fantasiebezeichnungen,
  • Gattungsbegriffe.

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