Anhand der nachfolgenden Stichpunkte können prinzipiell zulässige Domainnamen ermittelt werden, soweit keine anderweitigen Rechte betroffen sind:
- der eigene Familienname,
- das eigene Pseudonym bzw. der eigene Künstlername,
- der eigene Kanzleiname,
- Fantasiebezeichnungen,
- Gattungsbegriffe.
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