Der Kindesunterhalt des ersten Kindes berechnet sich nach den Werten der Düsseldorfer Tabelle 2022 dann wie folgt:

 
Einkommen des Vaters 3.600,00 EUR
Einkommen der Mutter von Kind 1 1.400,00 EUR
Gesamt 5.000,00 EUR
Kindesunterhalt von Kind 1 nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern (Zahlbetrag, Kind 15 J.) danach 701,50 EUR
Zahlbetrag allein nach dem Einkommen des Vaters 573,50 EUR
offener Rest 128,00 EUR

Der Kindesunterhalt des zweiten Kindes berechnet sich wie folgt:

 
Einkommen des Vaters 3.600,00 EUR
Einkommen der Mutter von Kind 2 1.850,00 EUR
Gesamt 5.450,00 EUR
Kindesunterhalt von Kind 2 nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern (Zahlbetrag, Kind 10 J.) danach 618,50 EUR
Zahlbetrag allein nach dem Einkommen des Vaters 473,50 EUR
offener Rest 145,00 EUR

Steht der Mutter von Kind 1 ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt zu, berechnet sich dieser wie folgt:

 
Einkommen des Vaters 3.600,00 EUR  
abzgl. Kindesunterhalt von Kind 1 –573,50 EUR  
abzgl. Kindesunterhalt von Kind 2 –473,50 EUR  
verbleiben 2.553,00 EUR 2.553,00 EUR
     
Einkommen der Mutter von Kind 1 1.400,00 EUR  
abzgl. ungedeckter Kindesunterhalt von Kind 1 (Restbetrag) –128,00 EUR  
verbleiben 1.272,00 EUR –1.272,00 EUR
     
Differenz des Einkommens der Ehegatten (Vater ./. Mutter Kind 1)   1.281,00 EUR
45 %-Quotenunterhalt   576,45 EUR

Ein bestehender Ehegattenunterhaltsanspruch der Mutter von Kind 2 würde sich wie folgt berechnen:

 
Einkommen des Vaters 3.600,00 EUR  
abzgl. Kindesunterhalt von Kind 1 (Zahlbetrag) –573,50 EUR  
abzgl. Kindesunterhalt von Kind 2 (Zahlbetrag) –473,50 EUR  
verbleiben 2.553,00 EUR 2.553,00 EUR
     
Einkommen der Mutter von Kind 2 1.850,00 EUR  
abzgl. ungedeckter Kindesunterhalt Kind 2 (Restbetrag) –145,00 EUR  
verbleiben 1.705,00 EUR –1.705,00 EUR
     
Differenz des Einkommens der Ehegatten (Vater ./. Mutter Kind 2)   848,00 EUR
45 %-Quotenunterhalt   381,60 EUR

Die Leistungsfähigkeit des Vaters ist gegenüber beiden Kindern und deren Mütter gegeben:

 
Leistungsfähigkeit des Vaters Gegenüber Mutter 1 Gegenüber Mutter 2
Einkommen 3.600,00 EUR 3.600,00 EUR
Zahlbetrag Unterhalt Kind 1 –573,50 EUR –573,50 EUR
Zahlbetrag Unterhalt Kind 2 –473,50 EUR –473,50 EUR
Ehegattenunterhalt der Mutter 1 (45 %-Quotenunterhalt) –576,45 EUR 0,00 EUR
Ehegattenunterhalt der Mutter 2 (45 %-Quotenunterhalt) 0,00 EUR –381,60 EUR
verbleiben 1.976,55 EUR 2.171,40 EUR

Folglich verbleibt dem Vater nach Abzug aller Unterhaltsforderungen insgesamt ein deutlich oberhalb seines Selbstbehaltes liegender Rest seines Einkommens, auch wenn beide Mütter gegen ihn Unterhaltsansprüche haben:

 
Gesamtbelastung des Vaters  
Einkommen 3.600,00 EUR
Zahlbetrag für Kind 1 –573,50 EUR
Zahlbetrag für Kind 2 –473,50 EUR
Ehegattenunterhalt für Mutter 1 (45 %-Quotenunterhalt) –576,45 EUR
Ehegattenunterhalt für Mutter 2 (45 %-Quotenunterhalt) –381,60 EUR
Verbleiben dem Vater 1.594,95 EUR

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