Wesentliche Inhalte von Festnetz- und Mobilfunkverträgen müssen den Verbrauchern gegenüber zukünftig in einer transparenten Übersicht dargestellt werden. Die Bundesnetzagentur hat hierzu Mitte Februar entsprechende Vorgaben veröffentlicht, die für alle Verträge gelten, die einen Zugang zum Internet ermöglichen.

Danach müssen die Anbieter von Internetzugangsdiensten ab dem 1.6.2017 vor Vertragsschluss für jedes Produkt ein Produktinformationsblatt in leicht zugänglicher Form bereitstellen. Auf maximal einer Seite sollen alle wesentlichen Leistungs- und Vertragsinhalte übersichtlich und leicht verständlich dargestellt werden. Das Produktinformationsblatt muss insbesondere genaue Angaben über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrags sowie über die Kosten enthalten.

Die neuen Vorgaben basieren auf der sog. TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur vom 19.12.2016. Sie sind das Ergebnis einer öffentlichen Anhörung, an der sich neben den Anbietern insbesondere auch Verbraucherschutzverbände beteiligt hatten.

Etwas später werden auch Bestandskunden in die erweiterte Informationspflicht miteinbezogen. So müssen ab Dezember 2017 alle Kunden während eines laufenden Vertrags transparent informiert werden, etwa indem in der monatlichen Rechnung u.a. das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt werden, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine automatische Vertragsverlängerung zu verhindern.

Verbraucher haben nach der Verordnung auch einen Anspruch auf Informationen über belastbare Messergebnisse zur Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses. Die Anbieter müssen die auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit, wie z.B. das Messangebot der Bundesnetzagentur ( www.breitbandmessung.de ), hinweisen. Hier können Verbraucher die Datenübertragungsrate ihres Breitbandanschlusses selbst überprüfen.

Die verschärften Vorgaben sollen den Kunden helfen, sowohl unterschiedliche Angebote eines Anbieters als auch Angebote anderer Anbieter schnell miteinander vergleichen zu können. Sie sollen künftig nicht mehr "das Kleingedruckte studieren" müssen, erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Neuregelung.

[Quelle: Bundesnetzagentur]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge