• Nach einer Entscheidung des BGH (FamRZ 2014, 1778 = FuR 2014, 709 – Bearb. Soyka) bleiben formell-rechtliche oder materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers ebenso wie die nachträgliche Aufhebung der Bestellung ohne Einfluss auf den Vergütungsanspruch des Betreuers. Ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung vorgelegen haben, ist für die Wirksamkeit der Bestellung und damit für den Vergütungsanspruch des Betreuers ohne Belang und im Festsetzungsverfahren nicht zu prüfen.
  • Über die "Kosten in Betreuungssachen" informiert Zimmermann in ZAP F. 11, S. 1269.

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