Die Europäische Kommission hat Anfang März das neue EU-Justizbarometer vorgestellt, das einen Überblick über die Qualität, Unabhängigkeit und Effizienz der Justizsysteme der Mitgliedstaaten gibt.

Das Justizbarometer trägt Daten über die Justizsysteme der EU-Staaten in den Bereichen Zivilrecht, Handelsrecht und Verwaltungsrecht zusammen und soll so die Mitgliedstaaten in ihrem Bemühen um eine leistungsfähigere Justiz unterstützen. Ziel ist es, mögliche Mängel zu erkennen und die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, erforderlichenfalls strukturelle Reformen im Justizbereich in die Wege zu leiten.

Um die Schlüsselbereiche "Effizienz", "Qualität" und "Unabhängigkeit" der Justiz zu untersuchen, wurden sog. Indikatoren herangezogen, etwa die Länge der Gerichtsverfahren, Abschlussquote und Anzahl der anhängigen Verfahren, Fortbildung der Richter sowie die finanzielle und personelle Ausstattung der Gerichte.

Laut der EU-Kommissarin VÄ•ra Jourová, die für das Ressort Justiz, Verbraucher und Gleichstellung zuständig ist, werden die Justizsysteme in den Mitgliedstaaten tatsächlich effizienter. Die Situation sei jedoch je nach Mitgliedstaat und Indikator sehr verschieden. Bis die Ergebnisse bisheriger Justizreformen sichtbar würden, werde es noch eine gewisse Zeit brauchen.

Bei den meisten der Kriterien des Barometers schneidet Deutschland dem Bericht zufolge gut ab. So liegen deutsche Gerichte etwa bei der Ausstattung, der Unabhängigkeit, der Effizienz der Verfahren sowie der Zusammenarbeit mit der Presse im vorderen Bereich der Skala. Unterdurchschnittlich schneidet die deutsche Justiz dagegen beim digitalen Zugang zu den Gerichten und bei der Dauer erstinstanzlicher Verfahren ab.

[Quelle: EU-Kommission]

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