Der Kaufkraftschwund wird durch eine Indexierung des Anfangsvermögens einschließlich des privilegierten Vermögens ausgeglichen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2019 eine Umstellung beim Verbraucherpreisindex stattgefunden hat. Die „langen Reihen” des Statistischen Bundesamtes basieren aber auf der aktuellen Basis 2015 = 100 %. Die neuen Jahresdurchschnittswerte ergeben sich aus einer Tabelle bei Schürmann/Fischer (Tabellen zum Familienrecht, 41. Aufl., 2020).

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