Wie die Europäische Kommission Mitte Februar mitteilte, haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission auf einen Kompromiss bei der geplanten Reform des Urheberrechts geeinigt. Auch für die umstrittenen Regelungen zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage und zur Haftung für Plattformbetreiber konnte eine Lösung gefunden werden.

Ziel der Reform ist es insbesondere, die Rechte und Pflichten des Urheberrechts auch auf das Internet zu erstrecken. Direkt betroffen sind Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook und Google News. Damit soll die Stellung der Rechteinhaber verbessert werden, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren sowie von Nachrichtenverlagen; sie sollen künftig angemessen für die Nutzung ihrer auf Internetplattformen angebotenen Werke bezahlt werden. Andererseits gilt es auch, die Meinungsfreiheit im Internet nicht zu gefährden. Daher sollen Ausschnitte aus Nachrichtenartikeln weiterhin geteilt werden können.

Artikel können also dem Kompromiss zufolge in Kurzform auch weiterhin in Google News oder Facebook verlinkt und angezeigt werden. Erlaubt ist weiterhin das Hochladen geschützter Werke zum Zwecke des Zitierens, der Kritik, der Überprüfung, der Karikatur oder der Parodie. Sogenannte Memes und GIFs sollen daher weiterhin auf Online-Plattformen verfügbar und teilbar sein. Auch verweist die Kommission darauf, dass viele Internet-Plattformen gar nicht von der Reform betroffen sein werden. So fällt etwa das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub gar nicht erst unter die neuen Regelungen. Auch sollen Start-up-Plattformen weniger Auflagen unterliegen als etablierte und sehr große Internet-Plattformen.

In die Pflicht genommen werden sollen dagegen die großen Internetunternehmen, die bislang nur wenig Anreiz hatten, faire Lizenzvereinbarungen mit Rechteinhabern abzuschließen. Sie können derzeit nicht für die Inhalte haftbar gemacht werden, die ihre Nutzer hochladen und sind auch nur dann verpflichtet, unrechtmäßig hochgeladenen Inhalte zu entfernen, wenn ein Rechteinhaber sie dazu auffordert. Dies ist jedoch für die Rechteinhaber sehr umständlich und garantiert ihnen zudem kein faires Einkommen. Die jetzt geplante Haftung der Internetunternehmen soll die Chancen der Rechteinhaber – seien es einzelne Kreative oder Verlage – auf faire Lizenzvereinbarungen und damit auf gerechtere Vergütung für ihre Leistung verbessern.

Der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament, Axel Voss, kommentierte den erzielten Kompromiss wie folgt: "Diese Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt zur Korrektur einer Situation, die es einigen wenigen Unternehmen ermöglicht hat, riesige Summen zu verdienen, ohne die Tausenden von Kreativen und Journalisten, von deren Arbeit sie abhängig sind, angemessen zu entlohnen. Gleichzeitig enthält dieses Abkommen zahlreiche Bestimmungen, die sicherstellen, dass das Internet ein Raum der freien Meinungsäußerung bleibt."

Der Rat und das Plenum des Europäischen Parlaments müssen dem Kompromissvorschlag jetzt noch formal zustimmen.

[Quelle: EU-Kommission]

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