Häufig ist zu hören, Reisekosten des Anwalts seien im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandats nicht mitversichert. Das ist unzutreffend. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Anwalts zu übernehmen. Reisekosten sind gesetzliche Auslagen nach Teil 7 VV RVG, so dass sie grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen sind.

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