Die Anwaltskanzlei muss mindestens über einen PC mit einem Internetzugang verfügen, also auch eine aktuellen Browser installiert haben. Ein bestimmtes Betriebssystem wird nicht vorausgesetzt. Die Kommunikation mit den Gerichten wird über das beA abgewickelt, das von der BRAK bereitgestellt wird bzw. vom Hersteller der Anwaltssoftware in sein Kanzleiprogramm integriert werden wird.

 

Hinweis:

Die Rechtsanwältin und der Rechtsanwalt sind gut beraten, sich und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei bereits vor dem Echteinsatz des Systems mit den Abläufen hinreichend vertraut zu machen.

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