1 Neuregelungen im Februar

In den vergangenen Wochen sind einige Neuregelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz in Kraft getreten. Sie betreffen Arzneimittel, das Energieverbrauchslabel sowie den Emissionshandel. Im Einzelnen:

  • Fälschungssicherheit bei Arzneimitteln

Seit dem 9. Februar müssen Verpackungen von rezeptpflichtigen Medikamenten besondere Sicherheitsmerkmale tragen: eine individuelle Nummer sowie ein Siegel, das unerlaubtes Öffnen erkennen lässt. Damit soll verhindert werden, dass gefälschte Arzneimittel in Umlauf geraten. Mit der Verordnung wird deutsches Recht an europäische Standards angepasst.

  • Reform des Emissionshandels

Mit einer Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG), die bereits Ende Januar in Kraft getreten ist, wird die neue EU-Emissionshandels-Richtlinie, die im April 2018 in Kraft getreten ist, in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht eine Verringerung des Gesamtbudgets der zulässigen Emissionen vor. Der aufgelaufene Zertifikateüberschuss soll so schneller und nachhaltiger abgebaut werden als bisher; gleichzeitig soll damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU durch die Fortführung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gesichert werden.

  • Energielabel für Staubsauger

Seit dem 19. Januar dürfen Händler neue Staubsauger nicht mehr mit einem Energielabel bewerben. Bereits angebrachte Etiketten zur Energieverbrauchskennzeichnung müssen von den Staubsaugern entfernt oder überklebt werden. Grundlage dafür ist ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union, das die Energielabel-Verordnung für Staubsauger aufgrund der Klage eines Herstellers für nichtig erklärt hatte (vgl. dazu auch ZAP EN-Nr. 128/2019 – in diesem Heft). Die EU-Kommission prüft derzeit eine Neuregelung des Energie-Verbrauchslabels.

[Quelle: Bundesregierung]

2 Einigung über den Pakt für den Rechtsstaat

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf Einzelheiten und die Finanzierung des "Pakts für den Rechtsstaat" geeinigt. Dieser beinhaltet u.a. 2.000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte, die bis 2021 geschaffen werden sollen. Dafür erhalten die Länder vom Bund insgesamt 220 Mio. Euro.

Unklar war zwischen Bund und Ländern lange, wie der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene Pakt finanziert werden soll (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 2/2019, S. 54). Veranschlagt werden dafür Kosten in Höhe von rund 400 Mio. Euro pro Jahr. Die Hälfte davon soll nun vom Bund kommen. Außer der Verbesserung der Personalausstattung soll in die Qualität der Rechtspflege investiert werden. Dazu zählen vor allem

  • mehr Fortbildungen, insbesondere in familiengerichtlichen Verfahren;
  • Investitionen in die Digitalisierung – geplant ist, eine Kommunikationsschnittstelle zwischen Justiz und Polizei zu schaffen mit dem Ziel, den Austausch zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften von Bund und Ländern zu verbessern und die Interoperabilität mit den Gerichten zu ermöglichen;
  • Spezialisierung und Entwicklung von Konzepten zur Vermittlung psychologischer Kompetenz (vor allem im Umgang mit Kindern und Eltern im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren);
  • Stärkung der interkulturellen Kompetenz.

Nicht zuletzt soll auch eine Image-Kampagne für den Rechtsstaat gestartet werden, die sowohl der Nachwuchsgewinnung dienen als auch den Bürgern die Bedeutung einer funktionierenden Justiz für die demokratische Gesellschaft verdeutlichen soll.

Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) haben die Einigung zwischen Bund und Ländern bereits begrüßt. Die Arbeit gehe aber jetzt erst richtig los, hieß es von Seiten der Anwaltsverbände. Es gelte, den Zugang zum Recht für alle zu sichern, die Rechte der Beschuldigten zu verteidigen und dafür zu sorgen, dass Menschen den Rechtsstaat positiv erleben, weil ihre Konflikte schnell, effizient und angemessen gelöst und ihre persönlichen Rechte gewahrt würden. Auch der Deutsche Richterbund (DRB) sieht noch viel Arbeit auf die Justiz zukommen: "In einem bislang noch nie dagewesenen Schulterschluss treten Bund und Länder für die Justiz aus der Defensive, um die angespannte Situation in den Staatsanwaltschaften und an den Gerichten zu ändern", so der DRB-Vorsitzende Jens Gnisa. Das sei ein großer Schritt in die richtige Richtung, dem insbesondere auch in den anderen Dienstzweigen der Justiz noch viele weitere folgen müssten.

[Red.]

3 Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer

Die Finanzminister des Bundes und der Länder haben sich Anfang Februar in einem Spitzentreffen auf die Grundzüge einer neuen Grundsteuer geeinigt. Diese stellen einen Kompromiss zwischen dem bisher vom Bundesfinanzminister favorisierten wertabhängigen und einem vorwiegend von den Länder angestrebten wertunabhängigen Modell dar. Für die Berechnung der Grundsteuer soll nun auf die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und durchschnittliche Mietkosten abgestellt werden.

Konkret bedeutet dies, dass auf Bodenrichtwerte, das Baujahr des Gebäudes sowie die Nettokaltmieten zurückgegriffen wird. Da es bei den Bodenrichtwerten lokal teilweise große Unte...

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