Die Bundesregierung geht davon aus, dass die zunehmende Gewöhnung an Online-Kommunikation und Entwicklungen wie die Online-Streitschlichtung für eine zunehmende Akzeptanz und Nutzung auch von Online-Mediation sorgen werden. Das teilte sie kürzlich in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit (BT-Drucks 19/14014). Allerdings dürfte es sich hier um eine langfristige Entwicklung handeln, heißt es darin weiter. So sei für den Bereich der Mediation derzeit noch zu konstatieren, dass in den meisten Fällen nur Teile des Mediationsverfahrens online durchgeführt würden, während insb. die zentrale Phase der Mediation im Regelfall bei persönlicher Anwesenheit der Beteiligten erfolge.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, legt die Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung lediglich Mindeststandards für die Aus- und Fortbildung sowie für Aus- und Fortbildungseinrichtungen fest. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plane – nicht zuletzt aus Anlass des Evaluationsberichts zum Mediationsgesetz – für das Jahr 2020 einen Kongress mit allen Interessierten, um sich darüber auszutauschen, wie die Mediation in Deutschland nachhaltig gefördert werden könne. In diesem Rahmen werde auch die Frage erörtert werden, ob die Mediationslandschaft in Deutschland ausreichend auf die Digitalisierung und den damit einhergehenden Wandel vorbereitet ist.

[Quelle: Bundestag]

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