(OLG Schleswig, Urt. v. 2.10.2015 – 17 U 43/15) • Ein gebrauchtes Fahrzeug kann einen Mangel aufweisen, wenn sich das Kupplungspedal zeitweise nach Betätigung nicht wieder zurück in die Ausgangsposition stellt, sondern am Fahrzeugboden "hängen bleibt". Ein verschleißbedingter Mangel liegt vor, wenn aufgrund bestimmungsgemäßer Abnutzung Fahrzeugteile nicht mehr ihre ursprüngliche Wirkung entfalten. Das ist bei einem – selbst nur zeitweise – am Fahrzeugboden hängenbleibenden Kupplungspedal nicht der Fall und kann erst recht nicht bei einem Fahrzeug mit einer Laufleistung von nicht einmal 90.000 km angenommen werden. Verweigert bei einem nur sporadisch auftretenden, aber zum Zeitpunkt der Vorführung nicht reproduzierbaren Mangel eines verkauften Fahrzeugs der Verkäufer die weitere Erforschung des Mangels, so stellt dies dann auch zugleich eine Verweigerung der Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung dar, wenn das beschriebene Phänomen (hier: "hängenbleibendes" Kupplungspedal) – läge es vor – einen verkehrssicheren Gebrauch des Fahrzeugs beeinträchtigen würde.

ZAP EN-Nr. 99/2016

ZAP 3/2016, S. 109 – 109

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