(BAG, Beschl. v. 9.9.2015 – 7 ABR 47/13) • Eine Klage des Betriebsrats auf Feststellung, dass der Arbeitgeber Arbeitnehmern die Wahlunterlagen zur Betriebsratswahl unaufgefordert zusenden muss, ohne Bezug auf eine konkrete Wahl, ist unzulässig. Denn sie ist nicht auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet, an dessen alsbaldiger Feststellung ein schutzwürdiges Interesse besteht. Ein Rechtsverhältnis entsteht vielmehr erst anlässlich einer konkreten Betriebsratswahl mit der Bestellung des Wahlvorstands.

ZAP EN-Nr. 115/2016

ZAP 3/2016, S. 114 – 114

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