Das Bundeskabinett hat am 28. Januar den ersten Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Einkommensteuertarif beschlossen. Danach ist derzeit insbesondere wegen der niedrigen Inflationsrate und der Anhebung von steuerlichen Freibeträgen die effektive Wirkung der kalten Progression nur gering.

Die Regierung stützt sich dabei auf Berechnungen des von ihr beauftragten Fraunhofer Instituts, welche ergeben haben, dass die Wirkung der kalten Progression – also Steuermehreinnahmen, die auf der Belastung von Einkommenserhöhungen beruhen, die lediglich die Inflation ausgleichen – mit 0,6 Mrd. EUR im Jahr 2013 für Bund, Länder und Gemeinden im Ergebnis vergleichsweise gering ausgefallen war. Im Jahr 2014 ist es danach im Ergebnis zu gar keiner kalten Progression gekommen.

Für die Auswirkungen der kalten Progression in den bevorstehenden Steuerjahren 2015 und 2016 wurden drei Szenarien abhängig von der Verbraucherpreisentwicklung berechnet: Sollte die Inflationsrate bei 1 % liegen, würde das Volumen der zusätzlich entstehenden kalten Progression weniger als 1 Mrd. EUR betragen. Bei einer Preissteigerung von 1,5 % ergäben sich Auswirkungen von knapp 2 Mrd. EUR. Bei einer Inflationsrate von 2 % würde eine kalte Progressionswirkung i.H.v. rund 3 Mrd. EUR zu verzeichnen sein.

Von ersten Pressekommentaren wurden diese Berechnungen allerdings bereits angezweifelt. So urteilte die FAZ, der Finanzminister "rechne die Progression klein"; der Regierungsbericht werfe mehr Fragen auf als er beantworte. Die Welt titelte "Schäuble rechnet die Progression einfach weg", dahinter stecke ein "simpler Rechentrick". Beide Zeitungen bemängelten, dass der Finanzminister ausgerechnet einen Referenzzeitraum gewählt habe, in dem die Inflation praktisch bei Null gelegen habe. Lege man das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates der Bundesregierung zugrunde, käme man auf eine wesentlich höhere Belastung der Steuerzahler aufgrund der kalten Progression.

[Quelle: Red.]

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