(BAG, Urt. v. 15.10.2021 – 6 AZR 254/20) • Die Anerkennung von Zeiten förderlicher Tätigkeit nach § 16 Abs. 2 S. 4 TV-L setzt nicht als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Bewerber bei seiner Einstellung eine Berücksichtigung solcher Zeiten verlangt. Hinweis: Eine Feststellungsklage, die einen bestimmten Anspruch leugnet, darf nur abgewiesen werden, wenn der Anspruch feststeht. Bleibt hingegen unklar, ob die streitige Forderung besteht, dann muss der auf Negation gerichteten Feststellungsklage ebenso stattgegeben werden, wie wenn feststeht, dass der streitige Anspruch nicht besteht. Das folgt daraus, dass bei der negativen Feststellungsklage der Beklagte die Beweislast für das Bestehen des von ihm behaupteten Anspruchs trägt (BAG, Urt. v. 18.9.2014 – 6 AZR 145/13).
ZAP EN-Nr. 637/2021
ZAP F. 1, S. 1240–1240
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