Die Kategorie mit den zahlenmäßig häufigsten Legal-Tech-Anwendungen ist die der automatisierten Rechtsberatungsprodukte. Diese wenden sich zumeist an Endverbraucher und haben sich einer häufig vorkommenden, sich wiederholenden und gut strukturierbaren Problemlösung verschrieben. Ihr Ziel ist die (teil-)automatisierte Abwicklung von Fällen. Bekannt geworden sind diese Dienstleistungen mit Angeboten zu Fluggastentschädigungen wie www.flightright.de und Bußgeldbescheiden aus dem Straßenverkehr wie www.geblitzt.de. Doch darin erschöpfen sich die Angebote nicht. Zahlreiche andere Rechtsgebiete und Branchen sind hinzugekommen. So können sich Verbraucher dort automatisiert diverse Vertragstypen wie Mietverträge, Arbeitsverträge oder ähnliche Verträge prüfen lassen oder auch z.B. Hartz-IV-Bescheide. Nachfolgend werden auszugweise Beispiele für solche Portale angeführt:

  

Praxistipp:

Falsch wäre es hier zu denken, dass die o.g. Portale den Anwälten Mandate wegnehmen. Es handelt sich um Kleinstmandate, mit denen der Bürger nicht zum Anwalt gegangen wäre, da die Anwaltsgebühren in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen. Bei einfacher Eingabe in ein Onlineportal – ohne sofortiges Kostenrisiko – ist die Hemmschwelle für den Bürger deutlich gesenkt, der Anwaltschaft aber kein Schaden zugefügt. Dem darf man sich als Anwalt nicht verschließen, sonst wird man am Markt nicht mehr wahrgenommen.

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