Die Angebote für den Bürger erschöpfen sich zumeist in der Vermittlung von Kanzleien über Online-Portale oder automatisierte Rechtsberatung. Beide werden im Folgenden dargestellt.

a) Vermittlungsportale

Anwaltsverzeichnisse, die im Internet zu finden sind, fungieren als Legal-Tech-Plattformen. Anwälte und Mandanten werden dort zusammengeführt. Zielgruppe dieser Portale sind i.d.R. Verbraucher, also der Bürger, der auf der Suche nach rechtlicher Beratung ist und einen Anwalt benötigt. Die Anwaltsverzeichnisse bieten dem Anwalt meist gegen Gebühr die Möglichkeit sich und sein Tätigkeitsfeld online zu präsentieren und – entsprechende Optimierung vorausgesetzt – auch in Suchmaschinen präsent zu sein. Letztlich sind solche Anwaltsverzeichnisse die neuen "digitalen gelben Seiten". Die Darstellung in solchen Verzeichnissen geben jedoch weit mehr Informationen über die Kanzlei preis als der bloße Eintrag der Kontaktdaten in einem Telefonbuch. Dies gilt insb., wenn das Portal auf die Homepage der Kanzlei verlinkt. Beispiele für solche Portale sind u.a.:

 

Dieser Markt ist ständig im Umbruch: Neue Portale entstehen, andere Portale werden wiedereingestellt. Diese Marktbewegung gilt es aus Sicht der Anwaltskanzleien zu beobachten, denn er spiegelt zugleich das Bedürfnis der Bürger nach Online-Angeboten. Das wichtigste Marketinginstrument der Anwaltschaft ist es deshalb, sich als anwaltlicher Berufsträger/Kanzlei in einem solchen Portal zu präsentieren.

b) Automatisierte Rechtsberatung

Die Kategorie mit den zahlenmäßig häufigsten Legal-Tech-Anwendungen ist die der automatisierten Rechtsberatungsprodukte. Diese wenden sich zumeist an Endverbraucher und haben sich einer häufig vorkommenden, sich wiederholenden und gut strukturierbaren Problemlösung verschrieben. Ihr Ziel ist die (teil-)automatisierte Abwicklung von Fällen. Bekannt geworden sind diese Dienstleistungen mit Angeboten zu Fluggastentschädigungen wie www.flightright.de und Bußgeldbescheiden aus dem Straßenverkehr wie www.geblitzt.de. Doch darin erschöpfen sich die Angebote nicht. Zahlreiche andere Rechtsgebiete und Branchen sind hinzugekommen. So können sich Verbraucher dort automatisiert diverse Vertragstypen wie Mietverträge, Arbeitsverträge oder ähnliche Verträge prüfen lassen oder auch z.B. Hartz-IV-Bescheide. Nachfolgend werden auszugweise Beispiele für solche Portale angeführt:

  

Praxistipp:

Falsch wäre es hier zu denken, dass die o.g. Portale den Anwälten Mandate wegnehmen. Es handelt sich um Kleinstmandate, mit denen der Bürger nicht zum Anwalt gegangen wäre, da die Anwaltsgebühren in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen. Bei einfacher Eingabe in ein Onlineportal – ohne sofortiges Kostenrisiko – ist die Hemmschwelle für den Bürger deutlich gesenkt, der Anwaltschaft aber kein Schaden zugefügt. Dem darf man sich als Anwalt nicht verschließen, sonst wird man am Markt nicht mehr wahrgenommen.

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