(LG Duisburg, Beschl. v. 13.7.2018 – 35 Qs 58/18) • Wird der einer Unfallflucht verdächtige Fahrzeughalter bei einer Befragung nicht als Beschuldigter belehrt, sind seine Angaben gegenüber einem Polizeibeamten unverwertbar. Hinweis: Das Verfahren zeigt, dass der Widerspruch so früh wie möglich geltend zu machen ist, da dann Zwangsmaßnahmen u.U. nicht erlassen werden können oder zumindest aufzuheben sind, weil – so wie in dem hier zu entscheidenden Fall – der für die Aufrechterhaltung erforderliche dringende Tatverdacht nicht (länger) bejaht werden kann.

ZAP EN-Nr. 724/2018

ZAP F. 1, S. 1281–1281

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