Durch das „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit” v. 21.12.2021 (BGBl I, S. 5252) ist Ende 2021 in § 362 StPO eine neue Nr. 5 eingefügt worden. Danach kann bei bestimmten schweren Delikten, wie z.B. Mord, das Strafverfahren, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, auch zuungunsten des Verurteilten wieder aufgenommen werden. Um diese Änderung, die u.a. auf die Bemühungen der Angehörigen eines Mordopfers zurückgegangen sind – Stichwort: Frederike von Möhlmann, hatte es vorab und im Gesetzgebungsverfahren erheblichen Streit gegeben. Letztlich haben dann aber Bundestag und Bundesrat die Neuregelung gebilligt bzw. den Vermittlungsausschuss nicht angerufen (vgl. BR-Drucks 622/21). Auch der Bundespräsident hat dann zwar, nachdem das Gesetz den Bundesrat am 17.9.2021 passiert hatte, noch länger mit der Ausfertigung gezögert. Das Gesetz ist dann aber schließlich am 30.12.2021 in Kraft getreten.

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