Wer auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen ist, bekommt ab Januar 2021 mehr Geld. Alleinstehende erhalten dann 446 EUR im Monat – 14 EUR mehr als bisher. Das hat das Bundeskabinett Ende Oktober beschlossen.

Die Sätze steigen in fast allen Regelstufen stärker als bisher geplant. Kinder von 14 bis 17 Jahren etwa sollen ab kommendem Jahr 373 EUR erhalten und damit 45 EUR mehr als bisher. Die Leistungen für die 6- bis 13-Jährigen hingegen steigen nur geringfügig. Speziell diese Altersgruppe hatte bei der letzten Neuberechnung weit überproportional profitiert.

Das Gesetz enthält gegenüber der bisherigen Regelung einige Neuerungen: So decken die Regelsätze künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie sollen so mit den gesellschaftlichen und technischen Veränderungen Schritt halten. Als weitere staatliche Unterstützung werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem örtlichen Wohnungsmarkt.

Die neuen Regelsätze im Überblick:

 
Alleinstehende/Alleinerziehende 446 EUR (+ 14 EUR) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften 401 EUR (+ 12 EUR) Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) 357 EUR (+ 12 EUR) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 357 EUR (+ 12 EUR) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 373 EUR (+ 45 EUR) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren 309 EUR (+ 1 EUR) Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren 283 EUR (+ 33 EUR) Regelbedarfsstufe 6

[Quelle: Bundesregierung]

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