Das BVerfG will sein Urteil im Verbotsverfahren gegen die Partei NPD am 17. Januar des kommenden Jahres verkünden. Das hat das Gericht Anfang November verlautbart. Grundlage der Entscheidung werden die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung vom 1. bis 3.3.2016 sein, so das BVerfG.

Ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD war 2003 gescheitert, nachdem bekannt geworden war, dass der Verfassungsschutz seine Informationen von V-Leuten bezogen hatte, die bis in die Parteispitze hinein tätig waren. Diesmal hat nur der Bundesrat den Verbotsantrag gestellt, Bundestag und Regierung beteiligen sich nicht am Verfahren. Viele Beobachter bezweifeln, ob die finanziell angeschlagene und in keinem Landtag mehr vertretene NPD trotz ihrer verfassungsfeindlichen Haltung die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt. Die Hürden dafür sind hoch, es müsste feststehen, dass eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie in Deutschland besteht. Genau zu diesem Punkt gab es in der mündlichen Verhandlung mehrere kritische Rückfragen von der Richterbank.

Bislang sind erst zwei Parteien in der Bundesrepublik verboten worden: 1952 traf es die Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

[Red.]

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