Das Steuerstrafrecht stellt – an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht – eine anspruchsvolle Rechtsmaterie dar. Durch anhaltenden Fahndungsdruck und mehrere wegweisende BGH-Entscheidungen, hat die steuerstrafrechtliche Rechtsentwicklung zusätzliche Dynamik erhalten. Zentrale Vorschrift des Rechtsgebiets ist die Steuerhinterziehung gem. § 370 AO, deren Tatbestand im Folgenden dargestellt wird.
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