Der Begriff „Berliner Testament” ist im allgemeinen Sprachgebrauch i.d.R. auch bei Nichtjuristen geläufig und bekannt. Bei Berliner Testamenten, die durch Eheleute ohne fundierte juristische Beratung errichtet werden, kommt es in der Praxis häufig dazu, dass diese Testamente zu Streit führen und auslegungsbedürftig sind. Dies zeigen auch die aktuellen Entscheidungen aus der Rechtsprechung der letzten Monate, die es in der Beratungspraxis zu berücksichtigen gilt.

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