Nachdem der federführende Rechts- und Finanzausschuss des Bundesrats Ende Oktober empfohlen hatte, die Anpassung der Anwaltsgebühren auf das Jahr 2023 zu verschieben, war es eine Zeit lang wieder unklar, ob die von der Anwaltschaft seit Jahren erhoffte Vergütungsanpassung tatsächlich wie geplant zum 1.1.2021 in Kraft treten kann. Der Ausschuss hatte folgende Empfehlung an die Länder ausgesprochen (s. BR-Drucks 565/1/20): „Die Haushalte der Länder müssen durch die COVID-19-Pandemie sowohl hohe Steuerausfälle bei den Steuereinnahmen als auch enorme Mehrausgaben zur Bekämpfung der Pandemie verkraften. Vor diesem Hintergrund ist es aktuell nicht vertretbar, für einzelne Berufsgruppen erhebliche Vergütungsverbesserungen herbeizuführen, deren Finanzierung sowohl die Länderhaushalte als auch die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft erheblich belasten. Im Hinblick darauf sollte Artikel 11 des Gesetzesentwurfs dahingehend geändert werden, dass das Gesetz vollumfänglich erst zum 1.1.2023 in Kraft tritt.”

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) protestierten umgehend. In einem gemeinsamen Schreiben mahnten sie die Einhaltung des ursprünglichen Zeitplans an. Dass die Pandemie als Begründung für eine erneute Verschiebung herangezogen werde, sei nicht nachvollziehbar. Mehrere Umfragen hätten ergeben, dass auch die Anwaltschaft deutlich von der Pandemie betroffen sei, zum einen durch Mandatsrückgänge, zum anderen durch offene Honorarforderungen. Nun die längst überfällige Gebührenanpassung wegen der Pandemie erneut zu vertagen, sei unangemessen und untragbar, argumentierten beide Anwaltsorganisationen.

Am 6.11.2020 stand das Thema dann auf der Agenda des Plenums des Bundesrats. Anders als von ihrem Ausschuss empfohlen, sah die Länderkammer aber keine Notwendigkeit für eine Verschiebung der Gebührenanpassung. Man dürfe die Anwälte nicht im Stich lassen, hieß es. Zu einem starken Rechtsstaat gehöre auch eine angemessen vergütete Anwaltschaft. Im Falle einer Verschiebung der Reform drohe ansonsten auch, dass der „mühsam gefundene Kompromiss” zwischen Ländern und Anwaltsorganisationen wieder in Frage gestellt würde.

[Quellen: Bundesrat/BRAK/DAV]

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