Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sieht durch die aktuellen Entwicklungen im Bereich „Legal Tech” sowohl die „Kernwerte der Anwaltschaft” als auch den Verbraucherschutz in Gefahr. Dies teilte sie – im Anschluss an ihre halbjährliche Hauptversammlung Ende September in Kiel – in einem an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gerichteten Positionspapier mit.

Darin mahnt die Kammer, dass die Digitalisierung von Prozessen durch Legal Tech nicht zur Abkehr von individueller anwaltlicher Beratung sowie zu einer Gewinnmaximierung auf Kosten des Verbraucherschutzes führen dürfe. Das Recht und seine Durchsetzung dürften nicht zu einer Ware werden, die unter rein ökonomischen Gesichtspunkten behandelt werde. Denn damit würde der Zugang zum Recht verwehrt, wenn unter Gesichtspunkten von Eigenkapital die Rechtsdurchsetzung selektiert werde, argumentiert die BRAK.

Die Digitalisierung der Prozesse durch Legal Tech könne sinnvoll sein, wenn Verfahren skalierbar seien und keiner individuellen Beratung bedürften. Die BRAK spricht sich aber strikt gegen eine Gewinnmaximierung auf Kosten der Rechtsuchenden aus, die im Ergebnis das Wohl des Anwalts als Unternehmer über die Rechtsdurchsetzung im Interesse des Mandanten bzw. Verbrauchers stelle. Deshalb würden auch jegliche Lockerungen des grundsätzlichen Verbots des Erfolgshonorars nachdrücklich abgelehnt. Gleiches gelte für die Beteiligung von Fremdkapital zur Finanzierung von Geschäftsmodellen. Die gewerblichen Interessen, so die BRAK, würden dann über das Berufsrecht gestellt.

Die Einheit der Anwaltschaft, so schließt das Positionspapier, dürfe nicht dadurch gefährdet werden, dass Teilgruppen zum Zwecke der Gewinnmaximierung die Unabhängigkeit dadurch gefährden, dass sie ihre Interessen über das der Mandanten stellen. (Zur Diskussion um die Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts vgl. auch Anwaltsmagazin ZAP 7/2020, S. 331 f.)

[Quelle: BRAK]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge