Das sog. Transparenzregister sollte die neue Waffe sein im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität. Doch auch rund ein Jahr nach seinem Start wird es offenbar kaum genutzt. Das meldeten verschiedene Presseorgane unter Berufung auf eine Auskunft des Bundesfinanzministeriums.
Das elektronische Register war 2017 eingeführt worden, um Ermittler im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität zu unterstützen. Mit seiner Errichtung wurde u.a. die 4. Europäische Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, mit der auf die Aufdeckung Hunderttausender anonymer Briefkastenfirmen in Panama reagiert wurde. Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung sollten Hintermänner verschachtelter Unternehmenskonstruktionen künftig sichtbar gemacht werden, indem man in dem Register die wahren Eigentümer von Unternehmen aufführt (vgl. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 6/2017, S. 271).
Wie jetzt gemeldet wird, ist das Transparenzregister von den Einsichtsberechtigten bisher "faktisch nicht genutzt" worden. Die meisten Anfragen kämen vom zuständigen Bundesverwaltungsamt selbst, etwa zur Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge, d.h. das Register ist vor allem mit sich selbst beschäftigt. Von den Ermittlungsbehörden, also von der Staatsanwaltschaft, der Polizei und den Finanzbehörden, seien hingegen seit dem Start des Registers nur 144 Anträge auf Auskunft gestellt worden.
Für die zurückhaltende Nutzung des Registers gibt es offenbar mehrere Gründe. So wird berichtet, dass es "weitreichende technische Probleme" gab. Auch fehlt bislang ein systematischer Abgleich mit anderen Datenbanken wie etwa dem Handelsregister oder den Stiftungsverzeichnissen. Nicht zuletzt steht die zuständige Geldwäsche-Einheit in der Kritik, weil sie nach Aussagen von Ermittlern Geldwäsche-Meldungen schlecht und zu langsam bearbeitet. Die Mehrzahl der übersandten Analysen stelle bislang "keinen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit" dar, wird das Bundeskriminalamt zitiert.
Ein viel grundlegenderes Problem ist aber offenbar die unzureichende gesetzliche Konstruktion des Transparenzregisters. Mit seinen vielen Ausnahmetatbeständen lässt es die derzeitige Gesetzeslage zu, dass die Hintermänner dubioser Geschäfte letztlich weiterhin im Dunkeln bleiben. So lassen sich über die Verkettung von Gesellschaften und die Einsetzung von Strohmännern in Holdings die Meldepflichten für die eigentlichen Eigentümer leicht aushebeln. Von Kritikern ist das Transparenzregister deshalb auch schon als "Datenmüllhalde" bezeichnet worden.
[Red.]