Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) hat nun auch die Bundesregierung beschäftigt. Einige Abgeordnete hatten die Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, wie es u.a. mit der Sicherheit und der Nutzungspflicht der Postfächer stehe (vgl. BT-Drucks 18/9994).

Die Bundesregierung sieht, wie aus ihrer Antwort hervorgeht, keine gravierenden Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des beA. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) habe bei der Einrichtung des beA der Sicherheitsarchitektur besondere Bedeutung beigemessen und hohe Anforderungen an die Informationssicherheit, den Datenschutz und die Verfügbarkeit gestellt. Die über das beA versandten Nachrichten würden Ende-zu-Ende verschlüsselt und die Server stünden in Deutschland.

Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Antwort, dass nach der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) Inhaber eines beA nicht vor dem 1.1.2018 verpflichtet seien, dieses zu nutzen. Weiter führt sie aus, dass der Gesetzgeber die Einrichtung der Postfächer der BRAK als Selbstverwaltungsangelegenheit übertragen habe. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führe insoweit nur eine Rechtsaufsicht. Es habe bisher keinen Anlass für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten gegeben.

[Quelle: Bundesregierung]

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